Vertraulichkeitsvereinbarung
Entwurf, Version 2026-10. Vor dem Livegang anwaltlich prüfen lassen.
Mit dem Absenden einer Anfrage zu einem Inserat, das eine Vertraulichkeitsvereinbarung voraussetzt, verpflichtet sich der Interessent gegenüber dem Anbieter wie folgt:
1. Vertrauliche Informationen
Vertraulich sind alle Informationen, die der Anbieter nach Freigabe über Tipplatz.de oder im Anschluss zugänglich macht, insbesondere Adresse, Identität des Betreibers, Umsätze, Verträge, Erlaubnisunterlagen und Personaldaten.
2. Verwendung
Der Interessent verwendet die Informationen ausschließlich zur Prüfung einer Übernahme, eines Kaufs oder einer Pacht des inserierten Standorts.
3. Keine Weitergabe, keine Direktansprache
Der Interessent gibt die Informationen nicht an Dritte weiter, ausgenommen an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater und Finanzierer. Eine Kontaktaufnahme mit Personal, Vermieter oder Lieferanten des Standorts ohne Zustimmung des Anbieters ist untersagt.
4. Dauer
Die Pflichten gelten für zwei Jahre ab Freigabe, auch wenn keine Übernahme zustande kommt.
5. Nachweis
Zeitpunkt, IP-Adresse und Version der Zustimmung werden gespeichert. Abrufe von Unterlagen werden protokolliert.